Steuerentlastungsgesetz 2022 - Skript zur Erstellung von Autokorrekturen
Durch das Steuerentlastungsgesetz wurde die Änderung der Lohnsteuerberechnung beschlossen. Der Arbeitgeber hat die Abrechnung ab Januar 2022 zu korrigieren, sofern es ihm wirtschaftlich zumutbar ist. Um die Abrechnungsmonate Januar bis Mai 2022 zu korrigieren, stehen Ihnen zwei Möglichkeiten offen:
- Erzwingen der Autokorrekturen über den Menüpunkt oder
- Erzwingen der Autokorrekturen über das Einspielen eines Scripts in diesem Artikel.
Sie können wählen, ob Sie das Script für alle Mandanten ausführen möchten oder ob Sie die Mandantennummer im Script eintragen möchten. Das Script legt dann Autokorrekturen für alle Arbeitnehmer an, die im aktuellen Abrechnungsmonat des Mandanten noch aktiv sind und welche die Steuerklassen EINS bis SECHS haben. Arbeitnehmer, die nach Januar 2022 eingetreten sind, werden ab dem Eintrittsmonat für die Korrektur vorgemerkt. Pauschal versteuerte Arbeitnehmer bekommen keine automatische Korrektur.
Für weitere Informationen können Sie uns gerne jederzeit kontaktieren.
Telefon: 0202 947976-60
Mail: info(at)esr-solution.de