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Urteil zur Arbeitszeiterfassung

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser: Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts ((BAG, Az.: 1ABR 22/21)) sind Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter zu erfassen.

Gerne beraten wir Sie welche Lösung für Ihr Unternehmen in Frage kommt.

 

Für weitere Informationen können Sie uns gerne jederzeit kontaktieren.

Telefon: 0202 947976-60
Mail: info(at)esr-solution.de